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Ersetzt eine Klage die vereinbarte Kündigung per Einschreiben?

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Ja. Wurde vereinbart, dass ein Darlehen mit eingeschriebenem Brief aufgekündigt wird, genügt auch die Zustellung der Klage auf Rückzahlung. Eine Partei darf die vereinbarte Form einseitig durch eine andere ersetzen, wenn diese dem Zweck der ursprünglichen Form entspricht. Dient die Schriftform aber auch der eigenen Organisation, etwa als Beleg, ist das zu beachten.

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Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 29.03.2023 (8 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1963)

Die Zustellung einer Klage auf Darlehensrückzahlung ersetzt die vereinbarte Form der Darlehensaufkündigung durch eingeschriebenen Brief.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017258 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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