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Muss ich vor der Klage noch ausdrücklich vom Vertrag zurücktreten?

günstig für Kläger betrifft Käufer, Verkäufer, Kläger, Unternehmer
Nein. Die Klage selbst kann die Rücktrittserklärung ersetzen, etwa wenn Sie den Ersatz des Nichterfüllungsschadens einklagen. Auch nach UN-Kaufrecht ist die Aufhebungserklärung formfrei und kann in der Klage liegen. Voraussetzung ist, dass für den anderen klar ist, dass Sie nicht mehr am Vertrag festhalten.

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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 27.11.2018 (23 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1954)

Klage ersetzt Rücktrittserklärung.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018258 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 23.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Aufrechnungsverbot und Widerklage

Ja. Haben Sie im Vertrag vereinbart, dass nicht aufgerechnet werden darf, können Sie Ihre Gegenforderung im laufenden Verfahren zwar nicht einwenden. Sie können sie aber mit einer eigenen Klage gegen den Kläger geltend machen.

günstig für Beklagter Klagsrücknahme unter Anspruchsverzicht

Nehmen Sie eine Klage unter Verzicht auf den Anspruch zurück, entsteht dadurch ein Hindernis für ein neues Verfahren. Eine spätere Klage über denselben Anspruch ist förmlich zurückzuweisen.

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