ABGB § 983
Was die Gerichte dazu entschieden haben
Ein Bausparvertrag verbindet einen Sparvertrag mit einem Kreditvertrag: Sie sparen, die Bausparkasse verpflichtet sich zur Gewährung eines Kredits. Sein Inhalt richtet sich in der Regel nach den Bedingungen der Bausparkasse; danach können Sie den Vertrag jederzeit durch Kündigung auflösen.
Von einem Darlehen spricht man nur, wenn vereinbart wurde, dass die gleiche Menge derselben Art und Güte zurückzugeben ist. Das Versprechen der Rückzahlung gehört zwingend dazu. Wer die Rückzahlung fordert, muss dieses Versprechen beweisen. Innerhalb der Familie wird eine stillschweigende Rückzahlungspflicht ohne weitere Umstände grundsätzlich verneint.
Ja. Ein Kreditvertrag begründet im Regelfall ein Dauerschuldverhältnis: Die Bank stellt den Kredit zur Verfügung, Sie zahlen dafür Zinsen und Provision. Ein solcher Vertrag kann auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geschlossen werden; bei einer Befristung verzichten beide Seiten in der Regel bis zum Endtermin auf die ordentliche Kündigung, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Ja, aber nur aus einem wichtigen Grund. Ein solcher liegt vor, wenn einer Seite die Fortsetzung des Vertrags billigerweise nicht mehr zuzumuten ist, etwa weil die Rückzahlung wegen einer wesentlichen Verschlechterung Ihrer Vermögenslage gefährdet ist oder eine vereinbarte Sicherheit fehlt. Ein allgemeiner Vertrauensverlust genügt dafür nicht.
Ein Vorschuss ist nach dem Willen der Parteien weder ein Darlehen noch eine Sicherheit. Er wird von der Forderung abgerechnet und nicht gegen sie aufgerechnet. Er vermindert also von vornherein den offenen Betrag.
Unter einem Vorschuss versteht man jede Vorausleistung, insbesondere eine Zahlung in Erwartung einer Gegenleistung. Ein Gläubiger kann einen Vorschuss schon vor der Fälligkeit gewähren, sogar bevor die Schuld überhaupt entstanden ist. Damit wird ein entsprechender Teil der Schuld im Voraus getilgt.
Nein. Nach der österreichischen Bankpraxis ist das Ansuchen um einen Kredit üblicherweise nur eine Einladung an die Bank, Ihnen ein Angebot zu machen. Die Bank prüft zuerst Ihre Kreditwürdigkeit, Ihre Identität und Ihre Geschäftsfähigkeit; erst danach kommt der Vertrag üblicherweise durch ihr Angebot und Ihre Annahme zustande. Ein Kreditvertrag entsteht üblicherweise nicht stillschweigend.
Ja. Wurde vereinbart, dass ein Darlehen mit eingeschriebenem Brief aufgekündigt wird, genügt auch die Zustellung der Klage auf Rückzahlung. Eine Partei darf die vereinbarte Form einseitig durch eine andere ersetzen, wenn diese dem Zweck der ursprünglichen Form entspricht. Dient die Schriftform aber auch der eigenen Organisation, etwa als Beleg, ist das zu beachten.
Nicht immer. Wer ein Darlehen zusagt, verspricht das unter der selbstverständlichen Voraussetzung, dass er zum vereinbarten Zeitpunkt dazu noch in der Lage ist; musste er seine Ersparnisse wegen Erwerbslosigkeit für den eigenen Lebensunterhalt verbrauchen, trifft ihn an der Nichterfüllung kein Verschulden. Die Frist, in der Sie auf den Abschluss dringen müssen, beginnt erst mit dem Zeitpunkt, der für den Hauptvertrag in Aussicht genommen war.
Nein. Wenn der Kaufpreis dem Wert der Sache entspricht, ist das Geschäft nicht schon deshalb sittenwidrig, weil der vereinbarte Rückkaufpreis viel höher liegt. Anders kann es nur sein, wenn in Wahrheit ein verdeckter Kredit vorliegt: Sie haben verkauft, um dringend Geld zu bekommen, und beide Seiten sind davon ausgegangen, dass Sie die Sache wieder zurückkaufen werden.
Ja, in Höhe ihrer Bereicherung. Hat ein Prokurist für seinen Geschäftsherrn ein nichtiges Darlehensgeschäft abgeschlossen, ist der Geschäftsherr dadurch bereichert, dass er über den Geldbetrag uneingeschränkt verfügen konnte.