Ab wann kann ich mir Geld vom Mitschuldigen zurückholen?
günstig für Zahler betrifft Mitschädiger, Geschädigte, Arbeitgeber, Unternehmer
Erst ab dem Zeitpunkt, an dem Sie den Schaden tatsächlich bezahlt haben. Vorher besteht Ihr Rückgriffsanspruch gegen den Mitschädiger noch gar nicht. Mit der Zahlung entsteht er, und erst dann beginnt auch seine Verjährungsfrist zu laufen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 25.02.2016 (18 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1981)
Der Regressanspruch des Mitschädigers gegen den Rechtsträger, dessen Organe einen Schaden mitverschuldeten, entsteht erst mit der tatsächlichen Zahlung; erst zu diesem Zeitpunkt beginnt die Verjährung des Regressanspruches.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Regressanspruch des Auftrag gebenden Unternehmens nach Zahlung von Beitragsschulden des beauftragten Unternehmens gemäß § 67a ASVG.OGH 9 Ob 59/12k, 31.07.2013
- Die Regressforderung kann nicht vor der Ersatzleistung an den Geschädigten entstehen.OGH 3 Ob 35/07d, 13.07.2007
- Hier: Regressanspruch der Bank gegen die Anleger im Zusammenhang mit der Kapitalertragssteuer. Da die Klägerin dem Abgabenbescheid noch nicht durch Zahlung entsprochen hat, kann ihr Regressanspruch noch nicht verjährt sein.OGH 6 Ob 237/04b, 21.04.2005
- Der Anspruch auf internen Ausgleich nach § 896 ABGB entsteht mit der tatsächlichen Zahlung.OGH 1 Ob 126/00m, 28.11.2000
- Hier: Regress des Dienstgebers zu wenig abgezogene Lohnsteuer gegen Dienstnehmer.OGH 14 ObA 80/87, 17.06.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017390 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 18.
- OGH 9 ObA 8/15i, 25.02.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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