Zum Inhalt springen

Muss ich die ganze Schuld zahlen, bevor ich zurückfordern darf?

günstig für Zahler betrifft Mitschuldner, Schuldner, Kreditnehmer, Bürgen
Nein. Sie können bereits zurückfordern, sobald Sie von dem schon fälligen Teil der Schuld mehr getilgt haben, als im Innenverhältnis auf Sie entfällt. Bei Ratenzahlung zählt dabei die Summe der bereits fällig gewesenen Raten und nicht die gesamte Forderung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 20.02.2018 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Ein Gesamtschuldner kann bereits dann Regreß nehmen, wenn er von dem bereits fälligen Teil der Schuld durch seine Leistungen mehr als den nach dem internen Verhältnis auf ihn entfallenden Anteil getilgt hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017564 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Rückforderung unter mehreren Schuldnern
Vertragsrecht · Rückgriff gegen Mitschuldner
Vertragsrecht · Rückgriff erst nach eigener Zahlung
Vertragsrecht · Rückgriff erst nach eigener Zahlung
Vertragsrecht · Rückgriff unter Mitschuldnern