Kann ich von einem Mitschuldner Geld zurückverlangen?
günstig für Zahler betrifft Mitschuldner, Bürgen, Käufer, Verkäufer
Nur wenn eine echte Gesamtschuld besteht. Der Rückgriff setzt voraus, dass beide Seiten aufgrund eines Vertrags oder des Gesetzes für dieselbe Schuld haften, sodass die Zahlung des einen zugleich als Zahlung des anderen wirkt. Das gilt nicht nur für vertragliche, sondern auch für gesetzliche Gesamtschulden.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 22.10.2021 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1956)
Das Regreßrecht des § 896 ABGB setzt das Bestehen einer Gesamtschuld voraus, die ihrerseits wieder begriffsmäßig verlangt, daß beide Streitteile (vertragsmäßig oder gesetzlich) für die Schuld hafteten, sodaß die Zahlung des einen sogleich Zahlung des anderen bedeutet.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 9 Z 1 Grunderwerbssteuergesetz.OGH 1 Ob 126/00m, 28.11.2000
- § 896 ABGB gilt nicht nur für vertragliche, sondern auch für gesetzliche Gesamtschulden.OGH 1 Ob 126/00m, 28.11.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0024234 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 Ob 93/21s, 22.10.2021, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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