Ab wann kann ich mir Geld von den Mitschuldnern holen?
günstig für Mitschuldner betrifft Mitschuldner, Bürge, Gläubiger, Schuldner
Erst wenn Sie tatsächlich gezahlt haben. Der Rückgriffsanspruch des zahlenden Gesamtschuldners gegen seine Mitschuldner ist durch die tatsächliche Leistung aufschiebend bedingt. In der Insolvenz eines Mitschuldners können Sie allerdings schon vor der Zahlung teilnehmen, wenn Ihre Haftung bei Eröffnung bereits begründet war und die Rückgriffslage gegeben ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 25.02.2016 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Der Rückgriffsanspruch des regreßnehmenden Gesamtschuldners gegen seine Mitschuldner ist durch die tatsächliche Leistung aufschiebend bedingt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das gilt insbesondere für Regreßforderungen, die aus der Inanspruchnahme eines von mehreren Steuerschuldnern durch die Finanzbehörde entstehen. Sie verschaffen einen Konkursteilnahmeanspruch bereits vor der Zahlung, soferne nur die Haftung des regreßnehmenden Gesamtschuldners bereits zur Zeit der Konkurseröffnung begründet und die Rückgriffslage - mag auch der Rückgriffsanspruch selbst noch gar nicht bestehen - gegeben ist.OGH 5 Ob 64/94, 28.06.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017359 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 9 ObA 8/15i, 25.02.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 896
- ABGB § 897 · Nebenbestimmungen bey Verträgen
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