Kann ich Geld zurückfordern, bevor ich selbst gezahlt habe?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Weil der Forderungsübergang erst im Zeitpunkt der Zahlung eintritt.OGH 2 Ob 18/18p, 25.04.2018
- Im Falle der Durchführung einer Zwangsvollstreckung durch Ausfolgung des Meistbots.OGH 1 Ob 618/80, 09.07.1980
- Der Bürge (Zahler) kann im Rückgriff nicht mehr beanspruchen als er selbst bezahlt hat.OGH 5 Ob 152/71, 30.06.1971
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019889 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 14.
- OGH 2 Ob 30/25p, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 103/23t, 13.07.2023, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 18/18p, 25.04.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Ein Anspruch, mit dem Sie sich später bei einem anderen zurückholen können, was Sie für ihn gezahlt haben, kann gepfändet werden. Er wird als bedingte Forderung behandelt, weil der Rechtsgrund und der begründende Sachverhalt schon zum Teil vorliegen.
Nein, nicht völlig frei. Wollen Sie mit einer Gegenforderung gegen mehrere Forderungen aufrechnen, müssen Sie dieselbe Reihenfolge beachten, die auch für die Anrechnung von Zahlungen gilt. Dasselbe gilt umgekehrt, wenn einer Forderung mehrere Gegenforderungen gegenüberstehen.