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Kann ich Geld zurückfordern, bevor ich selbst gezahlt habe?

günstig für Schuldner betrifft Bürgen, Mitschuldner, Zahler, Gläubiger
Ein Rückgriff gegen den eigentlichen Schuldner setzt voraus, dass Sie bereits gezahlt haben. Vorher können Sie den Ersatz nicht verlangen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1954)

Das Rückgriffsrecht setzt voraus, dass der Rückgriffsberechtigte bereits Zahlung geleistet hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019889 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 14.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Pfändung von Rückgriffsansprüchen

Ja. Ein Anspruch, mit dem Sie sich später bei einem anderen zurückholen können, was Sie für ihn gezahlt haben, kann gepfändet werden. Er wird als bedingte Forderung behandelt, weil der Rechtsgrund und der begründende Sachverhalt schon zum Teil vorliegen.

günstig für Gläubiger Reihenfolge bei der Aufrechnung

Nein, nicht völlig frei. Wollen Sie mit einer Gegenforderung gegen mehrere Forderungen aufrechnen, müssen Sie dieselbe Reihenfolge beachten, die auch für die Anrechnung von Zahlungen gilt. Dasselbe gilt umgekehrt, wenn einer Forderung mehrere Gegenforderungen gegenüberstehen.

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