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Kann ich vom Mitschuldner Geld verlangen, bevor ich selbst zahle?

günstig für Mitschuldner betrifft Mitschuldner, Schuldner, Bürgen, Arbeitgeber, Unternehmer
Nein. Solange Sie nicht selbst gezahlt haben, können Sie vom anderen nichts fordern. Auch ein rechtskräftiges Urteil, das Sie zur Zahlung verpflichtet, genügt dafür noch nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 20.02.2018 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Der im Innenverhältnis regressberechtigte Solidarschuldner kann gegenüber dem anderen Solidarschuldner erst dann Regress nehmen, wenn er selbst bezahlt hat (vgl SZ 18/148, JBl 1959,344, ZVR 1963/16 und 1968/32).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017558 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 15.

Im Gesetz

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