Kann ich nach der Übernahme noch wegen Verspätung zurücktreten?
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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 25.11.2021 (66 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Voraussetzung der Gewährleistung ist die vorbehaltlose Entgegennahme der vom Schuldner als Vertragserfüllung angebotene Leistung durch den Gläubiger.OGH 3 Ob 295/05m, 26.04.2006
- Gewährleistungsrecht greift ein, wenn der Vertrag in das Erfüllungsstadium getreten ist, wozu es regelmäßig der vorbehaltlosen Entgegennahme der vom Schuldner als Vertragserfüllung angebotenen Leistung bedarf.OGH 9 Ob 81/04h, 03.08.2005
- Ob ein Beanstanden des Werks dessen Zurückweisen bedeutet oder bloß das Aufzeigen eines Mangels, ist durch Auslegung zu klären. Eine Übernahme unter Vorbehalt ist möglich, aber nur beschränkt wirksam. Der Vorbehalt der Verbesserung ist nur unter Hinweis auf konkrete Mängel zulässig.OGH 7 Ob 288/98y, 24.11.1998
- Hier: Erfüllung des Vorvertrags durch Abschluss des Kaufvertrages und Wohnungseigentumsvertrages.OGH 5 Ob 66/90, 11.09.1990
- Erklärt ein Vertragsteil (hier: Kräne in vertragswidriger Ausführung) nicht zu übernehmen kommen nach herrschender Lehre und Rechtsprechung nur Nichterfüllungsansprüche, nicht aber Gewährleistungsansprüche in Betracht.OGH 6 Ob 526/88, 05.05.1988
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- Hier: Fünf Monate nach Annahme der verspätet gelieferten Ware kein Recht auf Verweigerung der Bezahlung (HS VII/16).OGH 8 Ob 522/81, 18.01.1982
- Hier: Kaufpreisminderung. Hiebei ist es gleichgültig, ob ein Doppelverkauf oder ein Tausch vorliegt.OGH 5 Ob 601/80, 13.05.1980
- Vorbehaltslose Übernahme in Unkenntnis der Mangelhaftigkeit.OGH 2 Ob 571/79, 06.11.1979
- WerkvertragOGH 7 Ob 684/77, 10.11.1977
- Dieser Grundsatz gilt auch bei teilbaren Leistungen gemäß § 918 Abs 2 ABGB.OGH 5 Ob 97/71, 28.04.1971
- Verlust des Rücktrittsrechtes nur bei vorbehaltloser Annahme der Leistung; nicht zB dann, wenn ausdrücklich "Einschulung" an der gekauften Maschine vorgesprochen wurde, diese aber dann versagt. Die Lieferung kann hier wegen Nichterfüllung zurückgewiesen werden.OGH 8 Ob 241/68, 15.10.1968
- Der Gläubiger begibt sich aber seines Rücktrittsrechtes nach § 918 ABGB nur dann, wenn er die Leistung vorbehaltlos als Erfüllung angenommen hat.OGH 4 Ob 519/63, 30.09.1963
- Bezüglich bäuerlichen Übergabsvertrages.OGH 7 Ob 475/55, 26.10.1955
- Der Käufer einer Sache kann diese rechtswirksam als Erfüllung auch dann annehmen, wenn er sich dessen bewusst ist, dass die Sache mangelhaft ist und noch einer Verbesserung oder einer Nachlieferung von Bestandteilen bedarf. Hat er die noch fertigzustellende Sache als Erfüllung angenommen, verliert er das Recht, vom Vertrage gemäß § 918 ABGB zurückzutreten, unbeschadet seines Rechtes, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. wohl aber könnte seine Kenntnis von der Unfertigkeit des gelieferten Gegenstandes von Bedeutung sein für die Frage, ob er im Sinne des § 377 HGB sein Recht, Gewährleistungsansprüche zu stellen, verloren hat.OGH 7 Ob 128/55, 06.04.1955
- Dabei kommt es insbesondere darauf an, dass der Gläubiger die mangelhafte Sache als Erfüllung angenommen hat.OGH 3 Ob 305/53, 17.06.1953
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018234 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 66.
- OGH 3 Ob 155/21x, 25.11.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 918
- ABGB § 922 · Gewährleistung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nimmt der Käufer die Ware nicht an, darf der Verkäufer allein deswegen nicht vom Vertrag zurücktreten. Die Regeln über den Rücktritt wegen Verzugs gelten für den bloßen Annahmeverzug nicht.
Ja. Sie können die Übernahme einer mangelhaften Sache verweigern, gleich ob der Mangel so schwer wiegt, dass Sie die Aufhebung des Vertrags verlangen könnten, oder ob er nach der Übernahme nur zu einer Verbesserung oder Preisminderung führen würde. Ob das auch bei ganz unwesentlichen Mängeln gilt, ist offen geblieben.