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Kann ich nach der Übernahme noch wegen Verspätung zurücktreten?

günstig für Verkäufer betrifft Käufer, Verkäufer, Werkbesteller, Unternehmer, Konsument
Nein. Haben Sie die Leistung übernommen und vorbehaltlos als Erfüllung angenommen, können Sie sich nicht mehr auf die Verspätung berufen, sondern nur noch Gewährleistung verlangen. Nehmen Sie dagegen nur unter Vorbehalt an oder weisen Sie die Leistung zurück, bleibt der Rücktritt möglich.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 25.11.2021 (66 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Nach Übergabe und erfolgter Annahme der Leistung können keine Ansprüche nach § 918 ABGB, sondern allenfalls Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. (Siehe SZ 3,123).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 15 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018234 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 66.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Käufer Annahmeverzug und Rücktritt des Verkäufers

Nimmt der Käufer die Ware nicht an, darf der Verkäufer allein deswegen nicht vom Vertrag zurücktreten. Die Regeln über den Rücktritt wegen Verzugs gelten für den bloßen Annahmeverzug nicht.

günstig für Käufer Zurückweisung mangelhafter Ware

Ja. Sie können die Übernahme einer mangelhaften Sache verweigern, gleich ob der Mangel so schwer wiegt, dass Sie die Aufhebung des Vertrags verlangen könnten, oder ob er nach der Übernahme nur zu einer Verbesserung oder Preisminderung führen würde. Ob das auch bei ganz unwesentlichen Mängeln gilt, ist offen geblieben.

Verwandte Fragen

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