Kann ich sofort zurücktreten, wenn der andere die Übernahme ablehnt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 21.07.2021 (12 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1953)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Gläubiger kann bei ernsthafter Leistungsverweigerung des Schuldners auch schon vor Fälligkeit gemäß § 918 ABGB vom Vertrag zurücktreten.OGH 2 Ob 244/08h, 13.11.2008
- MietvertragOGH 4 Ob 521/79, 08.05.1979
- Oder, wenn der Schuldner die Erfüllung ernstlich und endgültig verweigert.OGH 1 Ob 318/53, 20.05.1953
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018416 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 1 Ob 127/21i, 21.07.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nimmt der Käufer die Ware nicht an, darf der Verkäufer allein deswegen nicht vom Vertrag zurücktreten. Die Regeln über den Rücktritt wegen Verzugs gelten für den bloßen Annahmeverzug nicht.
Ein begründeter und wirksamer Rücktritt vom Kaufvertrag löst den Vertrag rückwirkend auf. Er gilt damit so, als wäre er von Anfang an nicht geschlossen worden.