Bekomme ich vergebliche Ausgaben ersetzt, wenn der Vertragspartner nicht erfüllt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 25.10.2017 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Während bei dem diesem Rechtssatz zugrundeliegenden Fall die (frustrierten) Aufwendungen in Ausführung eines bereits rechtswirksam abgeschlossenen Vertrags (vereinbarungsgemäß und notwendigerweise) entstanden sind, womit die Vermutung durchaus berechtigt erscheint, dass dieser Aufwand aus dem zu erwartenden Geschäftsgewinn zumindest gedeckt sein würde, hatte im hier zu beurteilenden Fall der Kläger lange vor einer vertraglichen Bindung des Beklagten Projektvorlaufkosten, ohne zu diesem Zeitpunkt zu wissen, ob sich letztlich überhaupt eine Rentabilität des angedachten Projekts ergeben werde und ob sich ein Investor finden würde, der die erforderlichen finanziellen Mittel aufbringen wird, sodass unter diesen Umständen keineswegs von einer vergleichbaren „ Rentabilitätsvermutung “ der Aufwendungen gesprochen werden kann.OGH 1 Ob 205/16b, 23.11.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018499 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 6 Ob 185/17z, 25.10.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur wenn zwei Voraussetzungen zusammen erfüllt sind. Es muss sich um eine Rechtsposition handeln, die einen Vermögenswert hat, übertragbar ist und für den gedachten Zweck verwertet werden kann; und der Aufwand muss für eine zeitlich bestimmte einmalige Nutzung dieser Position gemacht worden sein. Beides zusammen soll verhindern, dass die Haftung uferlos wird.
Ausgaben, die durch das Schadensereignis nutzlos geworden sind, ersetzt der Schädiger nur dann, wenn genau jene Sache beschädigt wurde, für die Sie den Aufwand gemacht haben, und Sie sie deshalb nicht verwenden können.