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Was bekomme ich ersetzt, wenn der Vertrag nicht erfüllt wurde?

günstig für Geschädigter betrifft Käufer, Verkäufer, Anleger, Konsumenten, Unternehmer
Haben Sie auf einen Vertrag vertraut, der gar nicht gültig zustande kam, werden Sie so gestellt, wie wenn Sie nie damit gerechnet hätten. War die Verpflichtung dagegen gültig und wurde sie nur nicht erfüllt, werden Sie so gestellt, wie wenn ordentlich erfüllt worden wäre.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 29.01.2025 (37 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Den Vertrauensschaden (negatives Vertragsinteresse) kann nur derjenige begehren, der auf die Gültigkeit einer abgegebenen Erklärung oder auf das Zustandekommen eines Vertrages vertraut hat, obwohl die Erklärung ungültig war oder der Vertrag nicht zustande kam. In diesem Fall hat der Schädiger den Vertrauenden so zu stellen, wie er stünde, wenn er mit der Gültigkeit seiner Verpflichtung nicht gerechnet hätte. Entstand jedoch der Schaden durch Nichterfüllung einer gültig begründeten Leistungsverpflichtung, so hat der Schädiger den Zustand herzustellen, der im Vermögen des Geschädigten bei gehöriger Erfüllung (positives Erfüllungsinteresse oder Nichterfüllungsinteresse) entstünde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016377 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 37.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Umfang des Ersatzes nach Täuschung

Sie bekommen den Vertrauensschaden ersetzt, also das, was Sie im Vertrauen auf den Vertrag aufgewendet oder versäumt haben. Was Ihnen der Vertrag bei ordnungsgemäßer Erfüllung eingebracht hätte, wird dagegen nicht ersetzt.

günstig für Schädiger Schutzzweck der verletzten Vertragspflicht

Nein. Ersetzt werden nur Nachteile an jenen Interessen, deren Schutz die verletzte Vertragspflicht bezweckte. Welche das sind, ergibt sich aus Sinn und Zweck des Vertrags. Entscheidend ist also nicht allgemein, was noch vorhersehbar war, sondern was gerade dieser Vertrag abdecken sollte.

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