Bekomme ich vergebliche Ausgaben nach einem Sachschaden ersetzt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 25.11.2021 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2021)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- vgl bereits 2 Ob 113/09w (explizit nur für Personenschäden)OGH 2 Ob 93/21x, 25.11.2021
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133862 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 2 Ob 93/21x, 25.11.2021, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1323
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wenn Sie Geld ausgegeben haben und dafür wegen des Vertragsbruchs keine Gegenleistung erhalten, muss Ihnen der andere diese Ausgaben ersetzen. Er entgeht dem nur, wenn er beweist, dass das Geschäft auch bei ordentlicher Erfüllung ein Verlust gewesen wäre.
Wird gegen eine Verhaltenspflicht verstoßen, die fremdes Eigentum schützen soll, ist nicht nur der Schaden an der Sache selbst zu ersetzen. Auch die daraus folgenden weiteren Nachteile in Ihrem Vermögen sind zu ersetzen.