Zum Inhalt springen

Gilt der Kauf aller Firmenanteile als Kauf des Unternehmens?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Gesellschafter, Unternehmer
Ja. Wer sämtliche Anteile einer Kapitalgesellschaft kauft, erwirbt nach dem wirtschaftlichen Zweck auch das Unternehmen selbst. Deshalb gelten die Regeln über Gewährleistung und Schadenersatz beim Unternehmenskauf, etwa wenn sich später Steuerschulden zeigen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 20.02.2020 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Mit dem Kauf aller Anteile einer Kapitalgesellschaft wird nach der Verkehrsauffassung und dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages auch das Unternehmen selbst veräußert.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018662 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Gewährleistung beim Aktienkauf

Das hängt von der Auslegung des einzelnen Vertrags ab. Je weniger Einfluss Ihnen der Aktienerwerb auf die Geschäftsführung verschafft und je mehr Anlage- und Spekulationszwecke im Vordergrund stehen, desto weniger ist eine solche Haftung anzunehmen. Anders liegt es, wenn bestimmte Eigenschaften ausdrücklich zugesichert wurden.

günstig für Verkäufer Wiederkaufsrecht für juristische Personen

Ein Wiederkaufsrecht kann auch zugunsten einer juristischen Person begründet werden, also etwa zugunsten einer Gesellschaft oder einer Gemeinde.

Verwandte Fragen

Gesellschaftsrecht · Verbot der Einlagenrückgewähr
Vertragsrecht · Wann ein ganzes Unternehmen übergeht
Gesellschaftsrecht · Geschäfte einer GmbH als Handelsgeschäfte
Gesellschaftsrecht · Zustimmungspflichtige Erwerbsgeschäfte der GmbH