Wer muss beweisen, dass die Rückgabe nicht meine Schuld war?
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Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 14.09.2022 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1969)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Im Hinblick auf die ausdrückliche Weigerung des Beklagten, Gewährleistungsansprüche des Klägers zu erfüllen, liegt in der Weiterveräußerung des Gebrauchtwagens kein stillschweigender Verzicht auf die Wandlung.OGH 6 Ob 134/08m, 07.07.2008
- Der Umstand, dass der Kaufgegenstand nicht zurückgegeben werden kann, schließt die Wandlung als solche nicht aus, sondern führt nur dazu, dass dessen Wert vom Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises abzuziehen ist.OGH 6 Ob 134/08m, 07.07.2008
- Auch eine schuldhafte Vereitelung der Rückstellung bringt den Wandlungsanspruch selbst nicht zum Erlöschen (RS0018593).OGH 2 Ob 280/04x, 06.10.2005
- Ein Wegwerfen der Ware muss grundsätzlich als schuldhaftes Unmöglichmachen der Rückstellung angesehen werden, auch wenn gemäß § 379 Abs 1 HGB keine Verpflichtung zur Aufbewahrung bestand.OGH 2 Ob 678/86, 27.01.1987
- ZB schuldhafter BeschädigungOGH 6 Ob 540/78, 30.03.1978
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- Ohne Verschulden des Bestellers schließt selbst eine eventuelle Unmöglichkeit oder Rückversetzung in den vorigen Zustand die Wandlung nicht aus (HS 7334, 4318/64 ua, Adler - Höller aaO 395; Ehrenzweig aaO). Das kann dazu führen, dass der Werklohn zurückverlangt beziehungsweise die noch offene Schuld unberichtigt bleiben kann, ohne dass etwas zurückgestellt werden müsste (Koziol - Welser, Grundriss des bürgerlichen Rechts 3. Auflage I 190).OGH 1 Ob 31/75, 19.03.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018679 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 6 Ob 66/22g, 14.09.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 932 · Rechte aus der Gewährleistung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Selbst wenn Sie nach Kenntnis des Mangels über die Sache verfügt und die Rückgabe damit unmöglich gemacht oder sonst schuldhaft vereitelt haben, können Sie den Vertrag noch rückgängig machen. Sie müssen wegen Ihres Verschuldens allenfalls Ersatz leisten. Vom Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises ist dann der Wert der nicht mehr rückstellbaren Sache abzuziehen.
Steht fest, dass mangelhaft erfüllt wurde, muss der Übergeber beweisen, dass ihn daran kein Verschulden trifft. Dabei kommt Ihnen auch die Vermutung zugute, dass ein bald hervorgekommener Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war.