Muss der Verkäufer beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 20.02.2026 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Nach den Feststellungen blieb offen, ob der Beklagte Kenntnis von den zur Schimmelbildung führenden Baufehlern hatte. Beurteilung des Berufungsgerichts, dass unter diesen Umständen der Nachweis fehlenden Verschuldens an der mangelhaften Erfüllung nicht erbracht wurde, nicht korrekturbedürftig.OGH 1 Ob 79/23h, 23.05.2023
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122652 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 5.
- OGH 4 Ob 201/25z, 20.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 79/23h, 23.05.2023, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 65/18x, 03.10.2018, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 924 · Vermutung der Mangelhaftigkeit
- ABGB § 933a · Schadenersatz
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1298
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wollen Sie wegen eines Mangels mehr als die Gewährleistung, nämlich Schadenersatz, brauchen Sie ein Verschulden des Verkäufers oder Unternehmers. Sie müssen behaupten und beweisen, dass der Mangel durch dessen rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten verursacht wurde. Sie müssen außerdem angeben, worin dieses Verhalten bestanden hat.
Bleibt die Ursache unklar, geht das zulasten dessen, der die Gewährleistung geltend macht; er muss beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war. Für Mängel, die kurz nach der Übergabe auftreten, hilft ihm allerdings eine gesetzliche Vermutung. Dass die Sache überhaupt mangelhaft ist, muss stets der Übernehmer beweisen.