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Gehört mir das Geschenk mit dem Tod des Schenkers automatisch?

günstig für Erbe betrifft Geschenknehmer, Erbe, Gläubiger, Verlassenschaft
Nein. Wer auf den Todesfall beschenkt wurde, ist Gläubiger des Nachlasses; die Sache geht ohne Übergabe nicht in sein Eigentum über. Bei einer Liegenschaft brauchen Sie dafür die Eintragung im Grundbuch. Das versprochene Vermögen wird in das Nachlassinventar aufgenommen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 30.09.2020 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1962)

Der auf den Todesfall Beschenkte ist Nachlassgläubiger. Die Sache geht nicht ohne Übergabe in das Eigentum des Beschenkten über.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019082 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 19.

Genannte Normen

ABGB §956

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