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Wie werde ich nach dem Tod im Grundbuch eingetragen?

günstig für Geschenknehmer betrifft Geschenknehmer, Erbe, Liegenschaftseigentümer, Notar
Wurde Ihnen eine Liegenschaft auf den Todesfall geschenkt, können Sie die Eintragung Ihres Eigentums mit dem Schenkungsvertrag, der die Aufsandungserklärung enthält, und der Sterbeurkunde beantragen. Ein eigener Beschluss des Verlassenschaftsgerichts ist dafür nicht nötig.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 30.09.2020 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Die Einverleibung des Eigentums des auf den Todesfall Beschenkten kann auf Grund des mit einer Aufsandungserklärung versehenen Schenkungsvertrages und der Sterbeurkunde begehrt werden, ein besonderer Beschluß des Abhandlungsgerichtes ist nicht erforderlich.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019080 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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