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Gehört mir die geschenkte Wohnung sofort nach dem Tod?

günstig für Erbe betrifft Beschenkte, Erben, Pflichtteilsberechtigte, Liegenschaftseigentümer
Nein. Wurde Ihnen etwas auf den Todesfall geschenkt, aber noch nicht übergeben, zählt es zunächst zum Nachlass. Bei einer Liegenschaft werden Sie erst mit der Eintragung im Grundbuch Eigentümer. Dafür genügen der Schenkungsvertrag mit der Aufsandungserklärung und die Sterbeurkunde, ein eigener Beschluss des Verlassenschaftsgerichts ist nicht nötig.

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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 16.05.2023 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Die geschenkten, dem Beschenkten noch nicht übergebenen Sachen sind Teil des Nachlassvermögens; sie gehen mit dem Tod des Erblassers nicht ohne Übergabe in das Eigentum des Beschenkten über. Bei Liegenschaften ist zum Eigentumserwerb des Beschenkten die Einverleibung erforderlich; sie kann aufgrund des mit der Aufsandungserklärung versehenen Schenkungsvertrages und der Sterbeurkunde begehrt werden, ein besonderer Beschluss des Abhandlungsgerichtes ist nicht erforderlich.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0103394 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Im Gesetz

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