Darf einer von zwei gemeinsam Vertretungsberechtigten allein handeln?
betrifft Geschäftsführer, Gesellschafter, Stiftungsvorstände, Vertragspartner
Ist vorgesehen, dass mehrere nur gemeinsam vertreten dürfen, kann einer von ihnen von den übrigen nicht ganz allgemein bevollmächtigt werden. Eine solche generelle Vollmacht an einen der gemeinsam Vertretungsberechtigten ist nicht möglich.
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Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Ist Kollektivvertretung vorgesehen, dann kann nicht einer der Kollektivvertreter von den übrigen generell bevollmächtigt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dieser RS ist nicht unmittelbar anwendbar, wenn keine generelle Bevollmächtigung eines Kollektivvertreters angestrebt wird.OGH 5 Ob 33/25a, 03.06.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019388 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 33/25a, 03.06.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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