Können gemeinsam Vertretungsberechtigte einen aus ihrer Mitte ermächtigen?
betrifft Geschäftsführer, Gesellschafter, Vorstände, Vertragspartner
Gemeinsam Vertretungsberechtigte können einen Dritten wirksam bevollmächtigen, allein zu handeln. Dann können sie erst recht einen aus ihrer eigenen Mitte dazu befähigen, indem sie seine Vertretungsmacht für ein Geschäft ergänzen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Können Kollektivvertreter gemeinschaftlich einen Dritten wirksam voll, also zur Einzelvertretung bevollmächtigen, müssen sie erst recht einen aus ihrer Mitte durch Ergänzung seiner Vertretungsmacht zur Alleinvertretung befähigen können (Bydlinski in JBl 1983,627 ff).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die grundsätzlichen Erwägungen zur Zulässigkeit der Bevollmächtigung eines Gesamtvertreters durch einen anderen im Bereich von Personen- und Kapitalgesellschaften treffen für die Privatstiftung aufgrund des Kontrolldefizits nicht uneingeschränkt zu.OGH 5 Ob 33/25a, 03.06.2025
- Hier: Einem einzelvertretungsbefugten Geschäftsführer der kollektiv vertretungsbefugten Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG kann nicht Einzelprokura für die KG erteilt werden.OGH 6 Ob 43/09f, 16.04.2009
- Die Erteilung der Einzelprokura an ein sonst nur kollektivvertretungsbefugtes Organ bei Personen- und Kapitalgesellschaften ist unzulässig. (Die Entscheidung 6 Ob 517/84 betraf nicht die Erteilung der Prokura.)OGH 6 Ob 43/09f, 16.04.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019398 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 5 Ob 33/25a, 03.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 42/18v, 17.05.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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