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Können gemeinsam Vertretungsberechtigte einen aus ihrer Mitte ermächtigen?

betrifft Geschäftsführer, Gesellschafter, Vorstände, Vertragspartner
Gemeinsam Vertretungsberechtigte können einen Dritten wirksam bevollmächtigen, allein zu handeln. Dann können sie erst recht einen aus ihrer eigenen Mitte dazu befähigen, indem sie seine Vertretungsmacht für ein Geschäft ergänzen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Können Kollektivvertreter gemeinschaftlich einen Dritten wirksam voll, also zur Einzelvertretung bevollmächtigen, müssen sie erst recht einen aus ihrer Mitte durch Ergänzung seiner Vertretungsmacht zur Alleinvertretung befähigen können (Bydlinski in JBl 1983,627 ff).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019398 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Im Gesetz

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