Gilt ein Geschäft, das nur einer der Vertreter unterschrieben hat?
günstig für Geschäftspartner betrifft Unternehmer, Geschäftspartner, Prokuristen, Gesellschafter
Ja, wenn die anderen zustimmen. Müssen mehrere Vertreter gemeinsam handeln, brauchen sie das nicht gleichzeitig zu tun, und ihr Zusammenwirken muss dem Geschäftspartner gegenüber auch nicht sichtbar werden. Es genügt, dass die übrigen das Geschäft genehmigen, ausdrücklich oder stillschweigend.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 03.05.2021 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1959)
Wenn auch Gesamtprokuristen in der vorgeschriebenen Anzahl zusammenwirken müssen, um den Inhaber des Handelsgewerbes zu verpflichten, so muß dies nicht gleichzeitig geschehen, noch muß dies gegenüber dem anderen Teil hervortreten. Auch eine stillschweigende Genehmigung der Handlung eines Gesamtprokuristen durch die anderen Gesamtprokuristen ist möglich.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es ist nicht erforderlich, dass dieses Zusammenwirken der Gesamtvertreter - in diesem Fall in Form der Bevollmächtigung eines von ihnen - gegenüber dem Erklärungsempfänger hervortritt.OGH 9 ObA 64/06m, 12.07.2006
- Es genügt aber, dass der andere oder die übrigen Gesamtvertreter das von einem allein Handelnden geschlossene Geschäft ausdrücklich oder auch nur schlüssig genehmigt bzw genehmigen.OGH 6 Ob 127/05b, 01.12.2005
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 49/95, 10.05.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014519 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 8 ObA 3/21f, 03.05.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Gesellschaftsrecht · Ermächtigung eines Gesamtgeschäftsführers
Gesellschaftsrecht · Gemeinsame Vertretung durch mehrere Geschäftsführer
Gesellschaftsrecht · Generalvollmacht an einen Kollektivvertreter
Vertragsrecht · Stillschweigende Billigung ohne Vollmacht
Gesellschaftsrecht · Vollmacht unter gemeinsam vertretungsbefugten Geschäftsführern