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Gilt ein Geschäft, das nur einer der Vertreter unterschrieben hat?

günstig für Geschäftspartner betrifft Unternehmer, Geschäftspartner, Prokuristen, Gesellschafter
Ja, wenn die anderen zustimmen. Müssen mehrere Vertreter gemeinsam handeln, brauchen sie das nicht gleichzeitig zu tun, und ihr Zusammenwirken muss dem Geschäftspartner gegenüber auch nicht sichtbar werden. Es genügt, dass die übrigen das Geschäft genehmigen, ausdrücklich oder stillschweigend.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 03.05.2021 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Wenn auch Gesamtprokuristen in der vorgeschriebenen Anzahl zusammenwirken müssen, um den Inhaber des Handelsgewerbes zu verpflichten, so muß dies nicht gleichzeitig geschehen, noch muß dies gegenüber dem anderen Teil hervortreten. Auch eine stillschweigende Genehmigung der Handlung eines Gesamtprokuristen durch die anderen Gesamtprokuristen ist möglich.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014519 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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