Kann ich schon zahlen, bevor die Schuld fällig ist?
betrifft Auftraggeber, Unternehmer, Kunden, Gläubiger, Schuldner
Unter einem Vorschuss versteht man jede Vorausleistung, insbesondere eine Zahlung in Erwartung einer Gegenleistung. Ein Gläubiger kann einen Vorschuss schon vor der Fälligkeit gewähren, sogar bevor die Schuld überhaupt entstanden ist. Damit wird ein entsprechender Teil der Schuld im Voraus getilgt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 24.04.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Unter Vorschuss werden alle Vorausleistungen verstanden. Unter diesen Begriff fällt insbesondere die antizipierte Leistung in Erwartung einer Gegenleistung. Einen Vorschuß kann der Gläubiger vor Fälligkeit, ja selbst vor Entstehung der Schuld gewähren. Er tilgt damit einen entsprechenden Teil der Schuld im voraus.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Rechtssatz, wonach der Schuldner (bereits) mit Leistung des Vorschusses einen entsprechenden Teil seiner Schuld im Voraus tilgt, gilt nur für den hier gerade nicht vorliegenden (Regel-)Fall eines (ausdrücklich oder schlüssig) nur für eine konkrete Verbindlichkeit geleisteten Vorschusses.OGH 3 Ob 201/19h, 19.11.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019458 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 10 Ob 51/24h, 24.04.2025, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 983 · Darlehensvertrag
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