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Kann ich aufrechnen, obwohl die Schuld noch nicht fällig ist?

günstig für Aufrechnender betrifft Schuldner, Gläubiger, Unternehmer, Kreditnehmer
Bei der Forderung des anderen, gegen die Sie aufrechnen, ist die Fälligkeit nicht nötig, wenn Sie berechtigt sind, vorzeitig zu zahlen. Für Ihre eigene Forderung bleibt es dagegen bei dem Erfordernis der Fälligkeit.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 16.03.2017 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Nur für die Forderung des Aufrechnungsgegners, gegen die aufgerechnet werden soll, ist die Fälligkeit dann nicht zu fordern, wenn der Aufrechnende berechtigt ist, vorzeitig zu zahlen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033731 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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