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Was ist ein Vorschuss beim Handwerkerlohn?

betrifft Auftraggeber, Unternehmer, Handwerker, Arbeitnehmer
Ein Vorschuss ist ein Geldbetrag, der jemandem im Voraus bezahlt wird, obwohl er ihn sonst erst später verlangen könnte. Von einem Vorschuss spricht man auch, wenn der Werklohn vor dem üblichen Zeitpunkt der Fälligkeit zu zahlen ist. Üblich wäre die Zahlung erst nach Fertigstellung des Werks.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 24.04.2025 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Ein Vorschuss ist ein Geldbetrag der jemanden vorausbezahlt wird, obwohl er sonst (dh bei Nichtvorliegen einer Vorschusspflicht seines Vertragspartners) erst später Anspruch auf die Leistung des Geldbetrages hätte. Von einem Vorschuss wird auch gesprochen, wenn ein Werklohn vor dem üblichen Fälligkeitstermin des § 1170 ABGB zu leisten ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021417 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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