Wird eine Anzahlung von der Rechnung abgezogen oder aufgerechnet?
betrifft Auftraggeber, Unternehmer, Kunden, Handwerker
Ein Vorschuss ist nach dem Willen der Parteien weder ein Darlehen noch eine Sicherheit. Er wird von der Forderung abgerechnet und nicht gegen sie aufgerechnet. Er vermindert also von vornherein den offenen Betrag.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 24.04.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Der Vorschuss ist nach der Absicht der Parteien weder Darlehen noch Sicherheitsleistung; er wird von der Forderung abgerechnet und nicht gegen sie aufgerechnet.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dass hier eine „Gegenverrechnung“ vereinbart war, ändert nichts an der Qualifizierung als Vorschuss.OGH 5 Ob 52/11z, 09.11.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019454 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 10 Ob 51/24h, 24.04.2025, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 983 · Darlehensvertrag
- ABGB § 1438
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