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Wird eine Anzahlung von der Rechnung abgezogen oder aufgerechnet?

betrifft Auftraggeber, Unternehmer, Kunden, Handwerker
Ein Vorschuss ist nach dem Willen der Parteien weder ein Darlehen noch eine Sicherheit. Er wird von der Forderung abgerechnet und nicht gegen sie aufgerechnet. Er vermindert also von vornherein den offenen Betrag.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 24.04.2025 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Der Vorschuss ist nach der Absicht der Parteien weder Darlehen noch Sicherheitsleistung; er wird von der Forderung abgerechnet und nicht gegen sie aufgerechnet.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019454 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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