Wann ist eine unwiderrufliche Vollmacht wirklich bindend?
günstig für Machthaber betrifft Vollmachtgeber, Machthaber, Miteigentümer, Beauftragter
Sie ist gültig, wenn mit dem Auftrag ein Zweck erreicht werden soll, der über das zu besorgende Geschäft hinausgeht, etwa wenn dem Beauftragten damit auf bestimmte Zeit oder auf Lebenszeit ein Unterhalt in Form des Honorars gesichert wird; ohne einen solchen weiteren Zweck bleiben Vollmacht und Auftrag widerruflich. Auch bei vereinbarter Unwiderruflichkeit dürfen Sie sich aus wichtigen Gründen vom Vertrag lösen. Das müssen Sie nach angemessener Überlegungsfrist unverzüglich tun, sonst verlieren Sie dieses Recht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 13.02.2018 (24 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
Die vereinbarte Unwiderruflichkeit einer Vollmacht wird dann gültig und beachtlich sein, wenn die Geschäftsbesorgung einen über das zu besorgende Geschäft hinausgehenden Zweck erreichen soll. Dazu gehört der Fall, dass dem Machthaber auf bestimmte Zeit oder Lebenszeit Unterhalt in der Form des Honorars für die Geschäftsbesorgung geboten werden soll. Auch bei Unwiderruflichkeit der Vollmacht können wichtige Gründe den Machthaber berechtigen, aus dem Vertrag auszuspringen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein derartig weiterreichender Zweck ist auch in der Verfolgung eigener Interessen des Geschäftsbesorgers (mandatum tua gratia) zu sehen.OGH 8 Ob 125/98k, 15.10.1998
- Hier: Widerrufsverpflichtung auf Grund der Zustellung eines exekutiven Zahlungsverbots an den Machthaber.OGH 1 Ob 615/92, 07.10.1992
- Dieser muß allerdings unter Wahrung einer angemessenen Überlegungsfrist bei sonstiger Verwirkung unverzüglich geltend gemacht werden.OGH 5 Ob 609/85, 17.12.1985
- Bevollmächtigung beinhaltet auch die absprachgemäße Verwendung des Verkaufserlöses.OGH 7 Ob 679/80, 09.10.1980
- Ohne einen weiteren Geschäftszweck sind aber Vollmacht und Auftrag widerruflich.OGH 5 Ob 526/79, 27.03.1979
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Das Vertrauensverhältnis wird nur dann zerstört, wenn ein rechtswidriges Verhalten wider besseres Wissen oder wenigstens grob fahrlässig gesetzt wurde (Verschleierung einer sachlich ungerechtfertigten Überwälzung der GrESt, ungerechtfertigte Begünstigung eines Machtgebers zu ungunsten der anderen).OGH 7 Ob 108/75, 19.06.1975
- Hier Bevollmächtigung durch Miteigentümer zwecks einheitlicher Vertretung gegenüber Wohnhauswiederaufbaufonds. Widerruf der Vollmacht durch Miteigentümermehrheit wegen Vertrauensunwürdigkeit.OGH 7 Ob 25/70, 11.02.1970
- Die Frage der Unwiderruflichkeit eines Auftrages ist nach den gleichen Kriterien zu beurteilen.OGH 1 Ob 3/65, 31.03.1965
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019779 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 24.
- OGH 5 Ob 180/17g, 13.02.2018
Im Gesetz
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