Kann ich aus einem Vertrag aussteigen, wenn sein Zweck weggefallen ist?
betrifft Vertragspartner, Mieter, Vermieter, Unternehmer, Konsumenten
Ein Vertrag darf aufgelöst werden, wenn das Festhalten daran gegen Treu und Glauben verstoßen würde, weil die Erfüllung nicht mehr zumutbar ist. Das gilt vor allem, wenn der von beiden Seiten anerkannte wesentliche Zweck des Vertrags nicht nur vorübergehend unerreichbar geworden ist. Auch die Höhe der zu erbringenden Gegenleistung kann ein solcher wesentlicher Zweck sein.
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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 28.03.2023 (37 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Ein Vertrag darf dann gelöst werden, wenn im Festhalten am Vertrag, im Beharren auf Verpflichtungen, deren Erfüllung dem Schuldner nicht mehr zumutbar ist, geradezu ein Verstoß gegen die Grundsätze von Treu und Glauben erblickt werden muss. Diese Recht muss einem Vertragspartner insbesondere dann eingeräumt werden, wenn die objektive Geschäftsgrundlage fortgefallen ist, also der im Vertragsinhalt zum Ausdruck gelangte, von beiden Teilen anerkannte wesentliche Vertragszweck (Endzweck im Sinne des § 901 ABGB) - auch ohne dass die Leistung als solche unmöglich geworden wäre - nicht nur zeitweilig unerreichbar geworden ist. Wesentlicher Vertragszweck kann hiebei auch die Höhe der zu erbringenden Gegenleistung sein.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier aber Einwand nicht auf enttäuschte gemeinsame Erwartungen gestützt.OGH 2 Ob 67/14p, 09.07.2014
- Die Rechtsprechung anerkennt, dass ein Vertrag gelöst werden darf, wenn die objektive (typische) Geschäftsgrundlage, die jedermann mit einem solchen Geschäft verbindet, weggefallen und damit der im Vertragsinhalt zum Ausdruck gebrachte, von beiden Teilen anerkannte wesentliche Vertragszweck dauerhaft und nicht nur zeitweilig unerreichbar geworden ist.OGH 5 Ob 220/09b, 15.12.2009
- Hier: Reise in die Türkei nach Todesurteil über PKK-Führer.OGH 1 Ob 257/01b, 27.11.2001
- Primär ist bei Wegfall der Geschäftsgrundlage die Anpassung des Reisevertrags anzustreben, weil das dem Grundsatz der Vertragstreue besser Rechnung trägt.OGH 1 Ob 257/01b, 27.11.2001
- Hier: Terroranschläge am Urlaubsort - Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Reisevertrag.OGH 8 Ob 99/99p, 27.05.1999
Alle 13 Ergänzungen anzeigen
- Es bedarf in diesem Fall keiner Kündigung.OGH 1 Ob 765/83, 22.02.1984
- Bei der Beurteilung des Ausmaßes und der Grenzen dieser Verpflichtung ist vom Grundsatz der Vertragsfreiheit und den Auslegungsregeln für Verträge auszugehen.OGH 5 Ob 706/77, 24.01.1978
- Keine Berufung auf Wegfall der Geschäftsgrundlage einer dauerhaften Ehe bei Ehescheidung aus gleichteiligem Verschulden.OGH 1 Ob 18/73, 21.02.1973
- Hier: Ansuchen um WWF - Darlehen am 02.05.1967 Kaufvertragsabschluss betreffend Liegenschaftsanteil am 01.12.1967; Förderung nach WWG beziehungsweise nach Übergangsbestimmung des § 36 Abs 3 WBFG 1968 kommt nicht zustande.OGH 7 Ob 193/72, 04.10.1972
- Rechtsfolgen der Aufhebung in § 877 ABGB geregelt.OGH 7 Ob 96/72, 19.04.1972
- Grundsätzlich erfordert es die Vertragstreue, dass jeder Vertragsteil die von ihm übernommenen Verpflichtungen erfüllt und das Risiko eines Fehlschlages seiner Erwartungen tragen muss.OGH 6 Ob 50/72, 13.04.1972
- Andere Vereinbarung zwischen Parteien zulässig.OGH 7 Ob 177/71, 13.10.1971
- "Ruinenrecht" nach dem WWG.OGH 1 Ob 123/70, 04.06.1970
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017498 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 37.
- OGH 4 Ob 217/21x, 28.03.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 14/22t, 28.04.2022, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 143/18b, 21.09.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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