Darf eine Vollmacht unwiderruflich vereinbart werden?
günstig für Vollmachtgeber betrifft Vollmachtgeber, Bevollmächtigte, Kreditnehmer, Eigentümer
Nur eingeschränkt. Eine unwiderrufliche Vollmacht ist nur dann nicht sittenwidrig, wenn sie zeitlich befristet ist und einem besonderen Zweck des zugrunde liegenden Geschäfts dient. Für Sittenwidrigkeit spricht es, wenn dem Eigentümer damit praktisch jede Verfügung und Einflussnahme genommen wird.
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Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 13.02.2018 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1965)
Die Vereinbarung der Unwiderruflichkeit einer Vollmacht ist nur dann nicht sittenwidrig, wenn sie zeitlich befristet ist und einem besonderen, im Kausalgeschäft wurzelnden Zweck dient.- Für Sittenwidrigkeit eines Geschäftes spricht es, wenn dem Eigentümer Bindungen auferlegt werden, die ihm praktisch jede Verfügungsmöglichkeit und Einflussnahme entziehen.- § 877 ABGB gilt auch für sittenwidrige Geschäfte. - Wer auf Grund eines nichtigen Geschäftes Urkunden in Händen hat, muss sie zurückstellen und darf sie nicht zum Nachteil des Partners verwenden. Die Drohung ist widerrechtlich, wenn der Drohende zu der Handlung verpflichtet ist, deren Unterlassung er in Aussicht stellt.- Für ein Gesellschaftsverhältnis ist ein Einwirkungs- oder Mitspracherecht wesentlich.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Fremdwährungskredit: Die Erteilung eines „unbefristeten“ Auftrags kommt einem zeitlich unbefristeten Widerrufsverzicht gleich. Diese Wirkung ist daran zu messen, ob sie durch ein Interesse der Kreditgeberin, die an der Unwiderruflichkeit festhält, ausreichend sachlich zu rechtfertigen ist.OGH 5 Ob 9/13d, 17.12.2013
- Es darf die Frist zumindest im Anwendungsbereich des § 6 Abs 1 Z 1 KSchG nicht unangemessen lang oder nicht hinreichend bestimmt sein.OGH 8 Ob 125/98k, 15.10.1998
- Kein ungerechter Zwang, wenn bloß eigene Interessen wahrgenommen werden.OGH 7 Ob 211/69, 10.12.1969
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014859 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 5 Ob 180/17g, 13.02.2018
Im Gesetz
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