Kann ich als Miteigentümer die Vollmacht des Verwalters allein widerrufen?
günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Verwalter, Wohnungseigentümer, Machtgeber
Ja. Haben mehrere Miteigentümer dem Verwalter jeweils einzeln Vollmacht erteilt, braucht es für den Widerruf keinen gemeinsamen Mehrheitsbeschluss; jeder kann die von ihm erteilte Vollmacht widerrufen. Auch wenn Unkündbarkeit für eine gewisse Zeit vereinbart wurde, ist der Widerruf aus wichtigen Gründen zulässig.
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Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 13.02.2018 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1967)
Der Widerruf der Vollmacht trotz Vereinbarung der Unkündbarkeit auf gewisse Zeit ist aus wichtigen Gründen zulässig. Haben mehrere Miteigentümer durch Einzelbevollmächtigung die Verwaltung ihrer Anteile einem Verwalter übertragen, so bedarf es zum Widerruf der Vollmacht keines gemeinsamen Mehrheitsbeschlusses der Miteigentümer. Jeder von ihnen kann die von ihm erteilte Vollmacht widerrufen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019841 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 5 Ob 180/17g, 13.02.2018
Im Gesetz
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