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Kann die Versicherung ihre Bearbeitungskosten von mir zurückfordern?

günstig für Versicherer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Halter, Lenker, Geschädigte
Ja. Die Kosten, die dem Versicherer bei der Abwicklung selbst entstanden sind, also Barauslagen und die Kosten des eigenen Vertreters, kann er als Aufwand für ein fremdes Geschäft zurückverlangen. Für diese Forderung gilt die kurze dreijährige Verjährungsfrist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 21.03.2024 (8 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1974)

Der Rückersatz der dem Versicherer selbst entstandenen Regulierungskosten (Barauslagen und Kosten des eigenen Vertreters) betrifft eine Forderung des Geschäftsführers ohne Auftrag.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019920 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Prozessführung nach verweigerter Deckung

Versagt der Versicherer den Schutz zu Unrecht, dürfen Sie den Prozess selbst führen. Gegenüber dem Versicherer haften Sie dann nur, wenn Sie bei der Regelung des Schadens grob fahrlässig vorgehen. Das gilt auch für die dabei entstehenden Kosten.

günstig für Versicherungsnehmer Abwehr unberechtigter Ansprüche

Ja. Der Versicherungsschutz schließt die Abwehr unberechtigter Ansprüche mit ein. Deshalb tritt der Versicherungsfall schon dann ein, wenn ein Dritter überhaupt Schadenersatz von Ihnen verlangt, unabhängig davon, ob die Forderung berechtigt ist.

Verwandte Fragen

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