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Wer führt den Prozess, wenn die Versicherung Deckung verweigert?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Versicherte
Versagt der Versicherer den Schutz zu Unrecht, dürfen Sie den Prozess selbst führen. Gegenüber dem Versicherer haften Sie dann nur, wenn Sie bei der Regelung des Schadens grob fahrlässig vorgehen. Das gilt auch für die dabei entstehenden Kosten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 17.04.2024 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Versagt der Versicherer zu Unrecht den Versicherungsschutz, so geht das dem Versicherer zustehende Prozessführungsrecht auf den Versicherten über, der dem Versicherer gegenüber nur für grobe Fahrlässigkeit bei der von ihm vorgenommenen Schadensregulierung haftet, das gilt auch für die mit dieser verbundenen Kosten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081076 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

VersVG §150

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Fernbleiben von der eigenen Einvernahme

Ja, das ist möglich. Bleiben Sie ohne Entschuldigung Ihrer Einvernahme fern und war diese ein wesentliches Beweismittel, kann darin eine grob fahrlässige Verletzung Ihrer Pflichten gegenüber der Rechtsschutzversicherung liegen.

günstig für Versicherer Rückersatz der Regulierungskosten des Versicherers

Ja. Die Kosten, die dem Versicherer bei der Abwicklung selbst entstanden sind, also Barauslagen und die Kosten des eigenen Vertreters, kann er als Aufwand für ein fremdes Geschäft zurückverlangen. Für diese Forderung gilt die kurze dreijährige Verjährungsfrist.

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