Können wir im Vertrag vereinbaren, dass ich vorher zahle?
betrifft Käufer, Verkäufer, Bauherren, Unternehmer
Ja. Die gesetzlichen Regeln über Zahlung und Übergabe gelten nur, wenn die Vertragsparteien nichts anderes wollten. Sie können ausdrücklich oder auch stillschweigend etwas anderes vereinbaren, etwa Zahlungen nach dem Baufortschritt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 13.12.2018 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Die Vorschriften (§ 1052, 1062 ABGB) sind nur anzuwenden, wenn sich aus dem Parteiwillen nichts anderes ergibt, weil die als dispositive Vorschriften durch ausdrückliche oder stillschweigende Parteienvereinbarungen abgeändert werden können (Wahle - Klang 2. Auflage IV/2 77, 8 Ob 2/63).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Vereinbarung die Baukosten (den Kaufpreisrest) dem Baufortschritt entsprechend zu zahlen.OGH 4 Ob 504/76, 27.04.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019979 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 5 Ob 184/18x, 13.12.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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