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Können meine Erben mein Vorkaufsrecht übernehmen?

günstig für Eigentümer betrifft Vorkaufsberechtigte, Erben, Grundeigentümer, Gesellschaften
Nein. Das Vorkaufsrecht kann weder an einen Dritten abgetreten noch auf die Erben übertragen werden. Damit wird die Beschränkung des freien Verkehrs, die in einem Vorkaufsrecht liegt, zeitlich begrenzt. Erlischt etwa eine berechtigte Gesellschaft durch Verschmelzung, geht das Recht ebenfalls unter.

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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 18.06.2020 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Die Unvererblichkeit hat den Zweck, der im Vorkaufsrecht enthaltenen Beschränkung des freien Verkehrs eine zeitliche Grenze zu setzen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020171 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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