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Kann ich mein Vorkaufsrecht nutzen, wenn verschenkt wird?

günstig für Eigentümer betrifft Vorkaufsberechtigte, Eigentümer, Beschenkte
Ein Vorkaufsrecht wird grundsätzlich nur durch einen Verkauf ausgelöst. Wird die Sache verschenkt, können Sie Ihr Vorkaufsrecht nicht ausüben. Etwas anderes gilt nur, wenn Sie das ausdrücklich vereinbart haben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 12.03.2024 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Mangels abweichender Vereinbarung löst nur der Verkauf den Vorkaufsfall aus; bei einer Schenkung als "anderer Veräußerungsart" im Sinne des § 1078 ABGB kann das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020203 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 8.

Im Gesetz

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