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Behält meine Genossenschaft ihr Vorkaufsrecht nach der Verschmelzung?

günstig für Genossenschaft betrifft Genossenschaften, Mitglieder, Liegenschaftseigentümer
Ja. Wird eine Genossenschaft von einer anderen aufgenommen, geht ein ihr eingeräumtes Vorkaufsrecht mit dem gesamten Vermögen auf die übernehmende Genossenschaft über. Durch die Verschmelzung erlischt es nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 23.06.2022 (1 Entscheidung).

Stichwort des Gerichts (2022)

Bei der Verschmelzung durch Aufnahme gemäß § 1 Abs 1 Z 1 GenVG geht ein der übertragenden Genossenschaft eingeräumtes Vorkaufsrecht im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf die übernehmende Genossenschaft über.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134059 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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