Ist jeder riskante Vertrag ein Glücksvertrag?
betrifft Käufer, Verkäufer, Unternehmer, Bauherren
Nein. Ein Glücksvertrag liegt nur vor, wenn gerade die Hoffnung auf einen noch ungewissen Vorteil den Gegenstand des Vertrags bildet. Dass mit einem Geschäft ein Risiko oder eine Chance verbunden ist, genügt dafür nicht. Wer etwas kauft, um es mit Gewinn weiterzugeben, schließt keinen Glücksvertrag.
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Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 30.03.2021 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1965)
Ein Glücksvertrag liegt vor, wenn Gegenstand des Vertrages die Hoffnung auf einen noch ungewissen Vorteil ist, nicht aber schon dann, wenn mit dem Abschluss eines Vertrages ein Risiko oder eine Chance verbunden ist (hier: Holzabbauvertrag - kein Glücksvertrag).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Pauschalpreisvereinbarung bei Werkvertrag, bei der bei entsprechender Sachkenntnis und Aufmerksamkeit das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung von vornherein bestimmbar und erkennbar war, ist kein Glücksvertrag.OGH 10 Ob 3/21w, 30.03.2021
- Wer etwas in der Hoffnung kauft, es mit Gewinn weiterveräußern oder auf sonstige Weise verwerten zu können, schließt keinen Glücksvertrag.OGH 1 Ob 240/06k, 19.12.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020414 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 10 Ob 3/21w, 30.03.2021, Fall aus Burgenland
Im Gesetz
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