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Kann ich ein Glücksgeschäft wegen zu geringem Wert anfechten?

betrifft Käufer, Verkäufer, Anleger, Konsumenten
Nein. Bei Glücksverträgen können Sie sich nicht darauf berufen, dass Sie nicht einmal die Hälfte des wahren Werts erhalten haben. Die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte ist hier ausgeschlossen. Voraussetzung für eine Anfechtbarkeit ist nach der späteren Rechtsprechung ein Element der Sittenwidrigkeit.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 28.03.2023 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Auch bei glücksspielhaften Verträgen sind die Bestimmungen über die Anfechtung des Vertrages wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes (§ 934 ABGB) nicht anwendbar.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106040 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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