Wann kann ich einen Leibrentenvertrag doch wegen des Wertes anfechten?
günstig für Übergeber betrifft Übergeber, Übernehmer, Rentenberechtigter, Erbe
Wenn das Element des Zufalls bei dem Vertrag nur eine untergeordnete Rolle spielt oder ganz in den Hintergrund tritt, greift der Ausschluss für Glücksverträge nicht. Das ist der Fall, wenn schon beim Abschluss feststeht, dass der Rentenberechtigte selbst bei der möglichen Lebenserwartung der österreichischen Bevölkerung weniger als die Hälfte des Wertes seiner eigenen Leistung erhalten wird. Ist die Gesundheit der Übergeberin eingeschränkt, ist auf ihre konkrete Lebenserwartung abzustellen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 28.03.2023 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
1) In den Fällen, in denen das aleatorische Element bei einem Leibrentenvertrag gänzlich in den Hintergrund tritt, unterliegt die Geltendmachung der laesio enormis nicht der im § 1268 ABGB normierten Beschränkung.
2) Ist schon im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gewiss, dass der Leibrentenberechtigte zu jenen Zeitpunkt, der als mögliche Lebenserwartung der österreichischen Bevölkerung - wobei singuläre Ausnahmen unberücksichtigt zu bleiben haben - anzusehen ist, bei Berücksichtigung aller ihm in diesem Zeitraum zukommenden Leistungen weniger als die Hälfte des Wertes seiner eigenen Leistung erhalten haben wird, dann kann laesio enormis geltend gemacht werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- § 1268 ABGB schließt die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte auch bei Glücksverträgen aus. Glücksverträge liegen vor, wenn der Gegenstand des Vertrags die Hoffnung auf einen noch ungewissen Vorteil ist, nicht aber schon dann, wenn mit dem Abschluss eines Vertrags ein Risiko oder eine Chance verbunden ist (siehe auch RS0020414).OGH 10 Ob 3/21w, 30.03.2021
- Die Geltendmachung einer laesio enormis unterliegt dann nicht der im § 1268 ABGB normierten Beschränkung, wenn das aleatorische Element beim betreffenden Vertrag eine untergeordnete Rolle spielt oder sogar gänzlich in den Hintergrund tritt, wobei die Frage, ob dies zutrifft, nach der Gesamtleistung zu beurteilen ist.OGH 6 Ob 20/19p, 23.05.2019
- Hier: Kauf bei Internetversteigerung.OGH 4 Ob 135/07t, 07.08.2007
- Bei Beurteilung, ob ein Leibrentenvertrag gegen § 934 ABGB verstößt, ist bei eingeschränktem Gesundheitszustand der Übergeberin (hier: nach Schlaganfall) auf ihre konkrete Lebenserwartung abzustellen.OGH 3 Ob 8/98t, 25.03.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018925 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 4 Ob 217/21x, 28.03.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 3/21w, 30.03.2021, Fall aus Burgenland
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Leibrente als Glücksvertrag
Vertragsrecht · Verkürzung über die Hälfte bei Glücksverträgen
Vertragsrecht · Verkürzung über die Hälfte bei Werkleistungen
Vertragsrecht · Verkürzung über die Hälfte
Gesellschaftsrecht · Verkürzung über die Hälfte bei Gesellschaftsverträgen