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Wann ist mein Anspruch aus dem Kaufvertrag gefährdet?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Pfandgläubiger
Es kommt nicht darauf an, ob Sie den Vertrag schon im Grundbuch hätten durchführen lassen können, sondern darauf, ob Sie gegen Ihren Vertragspartner einen Anspruch auf Erfüllung haben. Der Verkäufer muss alles unterlassen, was die Erfüllung gefährden könnte. Eine Gefährdung liegt schon vor, wenn er für eine beabsichtigte Veräußerung eine Rangordnung erwirkt hat.

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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 17.07.2018 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Bei Bescheinigung des Anspruchs kommt es nicht darauf an, ob die gefährdete Partei den Vertrag im Grundbuch hätte bereits durchführen lassen können, sondern darauf, ob sie gegenüber ihrem Vertragspartner einen Anspruch auf Zuhaltung des Vertrages hat. Zu den Pflichten des Verkäufers gehört es, alle Handlungen zu unterlassen, welche geeignet sind, die Erfüllung des Vertrages zu gefährden. Eine Anspruchsgefährdung liegt schon darin, wenn der Gegner der gefährdeten Partei einen Rangordnungsanmerkungsbeschluß für die beabsichtigte Veräußerung erwirkt hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005097 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Zweifel an der Handlungsfähigkeit des Verkäufers

Bestehen Bedenken gegen die Handlungsfähigkeit des Verkäufers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, ist die Eintragung ausgeschlossen, auch wenn eine frühere Rangordnung ausgenützt werden soll. Solche Bedenken können sich etwa aus einem kurz danach eingeleiteten Verfahren zur Bestellung eines Vertreters ergeben. Der Mangel muss nicht klar zutage liegen. Die Indizwirkung reicht bis zu einem Jahr vor der Bestellung zurück.

günstig für Verkäufer Grenzen der Aufklärungspflicht vor Vertragsabschluss

Ihr Vertragspartner muss Sie nicht über alles aufklären, was Ihre Entscheidung beeinflussen könnte. Aufklären muss er nur dort, wo Sie das nach den Regeln eines redlichen Umgangs erwarten durften. Die Pflicht endet dort, wo eine Gefährdung Ihrer Interessen nicht mehr objektiv vorhersehbar war.

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