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Muss ich im Interesse des Vermieters gehandelt haben?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Pächter, Vermieter
Nein. Ihr Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen auf das Bestandobjekt setzt nicht voraus, dass Sie dabei die Interessen des Vermieters wahrnehmen wollten. Der Verweis auf die Regeln über die Hilfe ohne Auftrag betrifft nur den Umfang des Ersatzes, nicht seine Voraussetzungen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 24.05.2016 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Der Anspruch des Bestandnehmers auf Aufwandersatz im Sinne des § 1097 ABGB setzt nicht die Wahrnehmung der Interessen des Bestandgebers voraus; die dort enthaltene Verweisung auf §§ 1036, 1037 ABGB bezieht sich nicht auf die Voraussetzungen, sondern den Umfang des Ersatzanspruches.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020494 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Ablöse an den Vermieter kein Aufwandersatz

Nach dieser Regel nicht. Ersetzt werden nur Aufwendungen, die Sie während des laufenden Mietverhältnisses gemacht haben und die entweder dem Vermieter oblagen oder nützlich waren. Eine Ablöse, die Sie dem Vermieter bei Vertragsabschluss für Investitionen gezahlt haben, fällt nicht darunter.

günstig für Vermieter Ersatz für Investitionen des Mieters

Nein. Für Aufwendungen, die Sie als Mieter auf die Wohnung gemacht haben, gelten allein die besonderen Ersatzregeln des Mietrechts; auf die allgemeinen Regeln über ungerechtfertigte Bereicherung können Sie nicht ausweichen. Das gilt auch dann, wenn sich später herausstellt, dass gar kein Mietvertrag zustande gekommen ist. Haben Sie die Instandsetzung schon bei Vertragsabschluss übernommen, steht Ihnen dieser Ersatz überhaupt nicht zu.

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