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Bekomme ich Reparaturen ersetzt, auch ohne Vorteil für den Vermieter?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Pächter, Vermieter
Ja. Führen Sie Instandhaltungsarbeiten durch, die eigentlich dem Vermieter obliegen, können Sie den notwendig und nützlich gemachten Aufwand ersetzt verlangen. Ob dem Vermieter daraus tatsächlich ein Vorteil entstanden ist, spielt keine Rolle. Heizöl für die Wohnung zählt allerdings nicht zu diesem Aufwand.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 18.12.2019 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Nimmt der Bestandnehmer dem Bestandgeber obliegende Instandhaltungsarbeiten vor, so kann er nach der Regel des § 1036 ABGB den notwendig und nützlich gemachten Aufwand ohne Rücksicht darauf ersetzt verlangen, ob dem Bestandgeber dadurch tatsächlich ein Vorteil erwachsen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020526 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Thermenreparatur vor der Gesetzesänderung

Nein. Haben Sie als Mieter den Aufwand für die Erhaltung eines mitvermieteten Wärmebereitungsgeräts schon vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung getragen, können Sie Ihren Ersatzanspruch nicht auf diese damals noch nicht geltende Erhaltungspflicht des Vermieters stützen.

günstig für Vermieter Erhaltung einer vom Mieter eingebauten Heizung

Nein. Haben Sie eine vorhandene, reparaturbedürftige Heizung auf eigene Kosten durch eine bessere Anlage ersetzt, gilt diese Anlage nicht als mitvermietet, und der Vermieter muss sie nicht erhalten. Anders ist es, wenn sich die dadurch bessere Ausstattung auch in der Höhe Ihrer Miete niederschlägt.

Verwandte Fragen

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