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Darf ich ein Firmenschild an der Außenwand anbringen?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Untermieter, Vermieter, Unternehmer
An der Außenfläche der von Ihnen gemieteten Räume ja, solange das Haus nicht verunziert wird und andere Mieter nicht belästigt werden. An anderen Stellen des Hauses, etwa im Hausflur, brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters; er darf sie aber nicht verweigern, wenn eine solche Nutzung nach Ortsgebrauch oder Verkehrsübung zum Mietrecht gehört. Für Untermieter gilt dasselbe, soweit die Rechte des Hauptmieters reichen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 21.11.2017 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Dem Mieter steht das Recht auf Anbringung von Firmentafeln, geschäftlichen Ankündigungen und dergleichen an der Außenfläche der von ihm gemieteten Räume ohne weiteres zu, sofern das Haus nicht verunziert wird und andere Mieter nicht belästigt werden. Die Anbringung solcher Tafeln an anderer Stelle des Hauses, etwa im Hausflur, ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Vermieters gestattet, doch kann dieser die Zustimmung nicht verweigern, wenn eine derartige Benützung nach dem Ortsgebrauch oder der Verkehrsübung zum Inhalt des Bestandrechtes gehört. Dieselben Grundsätze gelten für den Untermieter, der sein Recht vom Hauptmieter ableitet.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020548 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 16.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Gewerbe in einer Wohnung zu Wohnzwecken

Ist das Objekt nur zu Wohnzwecken vermietet, dürfen Sie darin kein Gewerbe ausüben und auch keine Firmentafel beim Haustor anbringen. Ein Namensschild mit Ihrer Berufsbezeichnung an der Wohnungstür ist Ihnen aber gestattet.

günstig für Vermieter Mietzinsanhebung bei Unternehmensverpachtung

Ja, zeitlich unbegrenzt. Verpachtet der Mieter das Unternehmen im Geschäftslokal, ist das Recht des Vermieters, den Hauptmietzins anzuheben, an keine Frist gebunden. Anders ist es bei einem Verkauf des Unternehmens: dort gilt eine Frist.

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