Darf ich in meiner Mietwohnung ein Gewerbe ausüben?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 27.05.2025 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1955)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Klausel "Der Mietgegenstand darf nur für Wohnzwecke verwendet werden" verstößt nicht gegen § 879 Abs 3 ABGB, da der Vermieter im Regelfall ein legitimes Interesse an dieser Einschränkung hat, knüpfen sich doch daran unterschiedliche Rechtsfolgen.OGH 9 Ob 4/23p, 24.01.2024
- Diese vereinbarte Einschränkung ist in Ermangelung einer § 11 MRG vergleichbaren Vorschrift jedenfalls zulässig und bindend.OGH 3 Ob 523/90, 27.06.1990
- (Begehren auf Unterlassung der untersagten Umwandlung von Geschäftsräumen in Wohnräume)OGH 2 Ob 128/60, 17.06.1960
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020522 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 10.
- OGH 9 Ob 31/25m, 27.05.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 158/22a, 15.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 4/23p, 24.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 53/18x, 20.04.2018, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 183/16x, 27.06.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
An der Außenfläche der von Ihnen gemieteten Räume ja, solange das Haus nicht verunziert wird und andere Mieter nicht belästigt werden. An anderen Stellen des Hauses, etwa im Hausflur, brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters; er darf sie aber nicht verweigern, wenn eine solche Nutzung nach Ortsgebrauch oder Verkehrsübung zum Mietrecht gehört. Für Untermieter gilt dasselbe, soweit die Rechte des Hauptmieters reichen.
Dürfen Sie das Objekt nach dem Vertrag sowohl zum Wohnen als auch geschäftlich nutzen, verhalten Sie sich vertragsgemäß, auch wenn Sie dort nicht regelmäßig wohnen. Der Vermieter kann eine Kündigung daher nicht allein darauf stützen, dass Sie die Räume nicht zu Wohnzwecken verwenden.