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Darf ich in meiner Mietwohnung ein Gewerbe ausüben?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter, Unternehmer
Ist das Objekt nur zu Wohnzwecken vermietet, dürfen Sie darin kein Gewerbe ausüben und auch keine Firmentafel beim Haustor anbringen. Ein Namensschild mit Ihrer Berufsbezeichnung an der Wohnungstür ist Ihnen aber gestattet.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 27.05.2025 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1955)

Wird ein Bestandobjekt nur zu Wohnzwecken in Bestand gegeben, so darf der Bestandnehmer darin kein Gewerbe ausüben und daher auch keine Firmentafel beim Haustor anbringen. Die Anbringung eines Namensschildes mit Berufsbezeichnung an der Wohnungstür ist ihm allerdings gestattet.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020522 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Firmentafeln und Ankündigungen am Haus

An der Außenfläche der von Ihnen gemieteten Räume ja, solange das Haus nicht verunziert wird und andere Mieter nicht belästigt werden. An anderen Stellen des Hauses, etwa im Hausflur, brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters; er darf sie aber nicht verweigern, wenn eine solche Nutzung nach Ortsgebrauch oder Verkehrsübung zum Mietrecht gehört. Für Untermieter gilt dasselbe, soweit die Rechte des Hauptmieters reichen.

günstig für Mieter Kündigung bei Wohn- und Geschäftsnutzung

Dürfen Sie das Objekt nach dem Vertrag sowohl zum Wohnen als auch geschäftlich nutzen, verhalten Sie sich vertragsgemäß, auch wenn Sie dort nicht regelmäßig wohnen. Der Vermieter kann eine Kündigung daher nicht allein darauf stützen, dass Sie die Räume nicht zu Wohnzwecken verwenden.

Verwandte Fragen

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