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Muss ich für jede Veränderung außen am Mietobjekt zustimmen lassen?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Konsumenten
Nein. Eine Klausel im Mietvertragsformular, die den Eindruck erweckt, jede Veränderung an der Außenseite brauche die Zustimmung des Vermieters, ist unklar und daher unzulässig. Das Gesetz erlaubt Ihnen bestimmte Änderungen auch ohne diese Zustimmung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 20.07.2017 (1 Entscheidung).

Stichwort des Gerichts (2017)

Eine Klausel in Vertragsformblättern für Mietverträge, die den Eindruck erweckt, dass alle Veränderungen an der Außenseite des Nutzungsgegenstands der Zustimmung des Vermieters bedürfen, verstößt gegen § 6 Abs 3 KSchG.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131602 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Zustimmung des Vermieters zum Umbau

Der Vermieter muss einer baubewilligungspflichtigen Veränderung nur zustimmen, wenn dadurch seine Interessen nicht beeinträchtigt werden und die Veränderung für den vereinbarten Gebrauch unbedingt notwendig ist. Beide Voraussetzungen müssen zusammentreffen.

günstig für Vermieter Eigenmächtige Veränderung der Mietwohnung

Wer als Mieter eine an sich zulässige Veränderung ohne die vorgeschriebene Zustimmung eigenmächtig vornimmt, ist nicht schutzwürdig. Der Vermieter kann daher grundsätzlich verlangen, dass Sie den früheren Zustand wiederherstellen. Dieser Anspruch besteht so lange, bis die Zustimmung vorliegt oder als erteilt gilt oder feststeht, dass der Vermieter die Änderung dulden muss.

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