Zum Inhalt springen

Darf mir gekündigt werden, weil ich Firmenadressen zur Verfügung stelle?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Unternehmer
Nicht aus diesem Grund. Stellen Sie anderen bloß eine Firmenadresse zur Verfügung, ohne ihnen tatsächlich Räume zu überlassen, ist das keine Überlassung des Mietgegenstands. Der darauf gestützte Kündigungsgrund greift daher nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 21.02.2018 (1 Entscheidung).

Stichwort des Gerichts (2018)

Bei der Zurverfügungstellung von Firmendomizilen ohne räumliche Unterbringung handelt es sich schon begrifflich um keine „Überlassung des Mietgegenstands“ iSd § 30 Abs 2 Z 4 MRG.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131982 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Unentgeltliche Überlassung als Weitergabe

Ja, wenn Sie ihm den Gebrauch überlassen. Ob Sie dafür Geld nehmen oder nicht, spielt für diesen Kündigungsgrund keine Rolle. Entscheidend ist, dass Sie das Objekt verlassen und ein Dritter es übernimmt — solange Sie selbst regelmäßig darin wohnen, liegt keine Weitergabe vor.

günstig für Vermieter Untervermietung als Weitergabe

Ja. Als Weitergabe gilt jede Überlassung des Gebrauchs an einen Dritten, ob gegen Entgelt oder unentgeltlich. Eine Untervermietung fällt jedenfalls darunter.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Unternehmensveräußerung als Kündigungsgrund
Mietrecht · Kündigung wegen Weitergabe der Wohnung
Mietrecht · Unternehmenseinbringung und Kündigungsgrund
Mietrecht · Betriebsverkauf und Kündigungsgrund