Ist ein Hotelzimmer dasselbe wie eine Mietwohnung?
betrifft Hotelgäste, Beherberger, Mieter, Vermieter
Der Vertrag über die Aufnahme als Gast enthält zwar auch Elemente eines Mietvertrags. Er mischt aber daneben Elemente von Dienstvertrag, Werkvertrag und Kaufvertrag und hat dadurch ein eigenes Gepräge. Einem reinen Mietvertrag ist er deshalb nicht gleichzuhalten.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 26.06.2025 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Der Gastaufnahmevertrag enthält zwar auch Elemente des Mietvertrages, weist aber als ein aus Mietvertragselementen, Dienstvertragselementen, Werkvertragselementen und Kaufvertragselementen gemischter Vertrag ein eigenes Gepräge auf, sodass er einem reinen Mietvertrag nicht gleichgehalten werden kann.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Beherberger, der ein KFZ eines Gastes aufgrund des angebotenen Parkservices übernimmt, schuldet dem Gast einen sorgfältigen Umgang mit dem KFZ. Dazu zählt, dass mit dem in seine Obhut übergebenen KFZ – auch von Erfüllungsgehilfen – keine Schäden an anderen Rechtsgütern verursacht werden.OGH 2 Ob 74/25h, 26.06.2025
- Bei derartigen gemischten Verträgen ist für die Beurteilung jeder einzelnen Leistungspflicht die jeweils sachgerechteste Norm aus dem jeweiligen Vertragstyp heranzuziehen.OGH 1 Ob 131/13s, 19.09.2013
- Hier: Aufenthalt in einem Beherbergungsbetrieb während eines Schulschikurses.OGH 1 Ob 131/13s, 19.09.2013
- Für die Abgrenzung des Gastaufnahmevertrags vom reinen Bestandvertrag ist entscheidend, ob dem Gast neben der Wohnmöglichkeit auch Verpflegung gewährt und für seine Bedienung gesorgt wird. Wird lediglich die Wohnmöglichkeit in einer Ferienwohnung zur Verfügung gestellt, so ist von einem Mietvertrag auszugehen.OGH 6 Ob 77/08d, 05.06.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020591 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 2 Ob 74/25h, 26.06.2025, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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