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Ist ein Hotelzimmer dasselbe wie eine Mietwohnung?

betrifft Hotelgäste, Beherberger, Mieter, Vermieter
Der Vertrag über die Aufnahme als Gast enthält zwar auch Elemente eines Mietvertrags. Er mischt aber daneben Elemente von Dienstvertrag, Werkvertrag und Kaufvertrag und hat dadurch ein eigenes Gepräge. Einem reinen Mietvertrag ist er deshalb nicht gleichzuhalten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 26.06.2025 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Der Gastaufnahmevertrag enthält zwar auch Elemente des Mietvertrages, weist aber als ein aus Mietvertragselementen, Dienstvertragselementen, Werkvertragselementen und Kaufvertragselementen gemischter Vertrag ein eigenes Gepräge auf, sodass er einem reinen Mietvertrag nicht gleichgehalten werden kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020591 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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