Sind Wohnung und Geschäftslokal ein einziger Mietvertrag?
betrifft Mieter, Vermieter, Unternehmer
Ob mehrere gemietete Räume einen einzigen Mietgegenstand bilden, ist teils eine Tatsachenfrage und teils eine Rechtsfrage. Entscheidend ist in erster Linie, was die Parteien beim Abschluss des Vertrags gewollt haben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 29.09.2016 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Die Beantwortung der Frage, ob Geschäftsräume und Wohnräume einen einheitlichen Bestandgegenstand darstellen, ist zum Teil eine Tatfrage, zum Teil eine Frage der rechtlichen Beurteilung (MietSlg 5310, 8 Ob 256/64).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob mehrere in Bestand gegebene Objekte eine einheitliche Bestandsache bilden, ist teilweise eine Tat - und teilweise eine Rechtsfrage, deren Beantwortung in erster Linie vom Parteiwillen bei Vertragsabschluß abhängt.OGH 10 Ob 504/96, 06.02.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043511 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 5 Ob 34/16k, 29.09.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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