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Sind auch meine Mitreisenden geschützt, wenn der Wirt haftet?

günstig für Gast betrifft Gäste, Gastwirte, Hotelbetreiber, Reisende, Geschädigte
Ja. Der Gastwirt schuldet nicht nur seinem Vertragspartner, sondern auch den Personen, die nach dem Vertrag untergebracht werden, dieselbe Sorgfalt wie ein Vermieter seinem Mieter. Er muss Sie vor Gefahren schützen, die mit der Unterkunft oder dem Lokal zusammenhängen und nicht für jedermann leicht erkennbar sind, und Sie sonst eigens warnen. Für Schäden an Person oder Eigentum aus einer Vernachlässigung dieser Pflichten muss er einstehen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (13 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1993)

Soweit es um die Unterbringung des Gastes geht, treffen den Gastwirt als vertragliche Nebenpflichten bei Erbringung der Hauptleistung dem Vertragspartner bzw den nach dem Vertrag unterzubringenden Personen als geschützten Dritten gegenüber die gleichen besonderen Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten wie beim Bestandvertrag den Bestandgeber gegenüber dem Bestandnehmer.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020753 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 13.

Im Gesetz

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