Sind auch meine Mitreisenden geschützt, wenn der Wirt haftet?
günstig für Gast betrifft Gäste, Gastwirte, Hotelbetreiber, Reisende, Geschädigte
Ja. Der Gastwirt schuldet nicht nur seinem Vertragspartner, sondern auch den Personen, die nach dem Vertrag untergebracht werden, dieselbe Sorgfalt wie ein Vermieter seinem Mieter. Er muss Sie vor Gefahren schützen, die mit der Unterkunft oder dem Lokal zusammenhängen und nicht für jedermann leicht erkennbar sind, und Sie sonst eigens warnen. Für Schäden an Person oder Eigentum aus einer Vernachlässigung dieser Pflichten muss er einstehen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (13 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1993)
Soweit es um die Unterbringung des Gastes geht, treffen den Gastwirt als vertragliche Nebenpflichten bei Erbringung der Hauptleistung dem Vertragspartner bzw den nach dem Vertrag unterzubringenden Personen als geschützten Dritten gegenüber die gleichen besonderen Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten wie beim Bestandvertrag den Bestandgeber gegenüber dem Bestandnehmer.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Sturz über den Standfuß eines SonnenschirmsOGH 17 Ob 23/25v, 25.02.2026
- Hier: Sturz auf der Terrasse einer Bäckerei.OGH 4 Ob 20/21a, 20.04.2021
- Hier Sturz über eine Bodenleiste auf der Tanzfläche in einer Gaststätte.OGH 4 Ob 120/18b, 17.07.2018
- Beherbergungsvertrag, der von der Trainerin des Jugendschikaders, dem die Geschädigte angehörte, abgeschlossen wurde.OGH 1 Ob 97/16w, 24.05.2016
- Hier: Reiseveranstaltungsvertrag.OGH 5 Ob 108/05a, 07.06.2005
- Der Gastwirt hat allgemein den für die körperliche Sicherheit der Gäste maßgeblichen, nach einschlägigen Gesetzen und anderen Vorschriften, aber auch nach dem jeweiligen Stand der Technik geltenden Mindeststandard durch ihm zumutbare Verbesserungsarbeiten einzuhalten. Dieser Mindeststandard ist herzustellen, soferne die Vorschriften die Sicherheitsanforderungen verschärfen.OGH 2 Ob 216/01f, 20.09.2001
- Dadurch, dass der Gastwirt eine ausreichende Beleuchtung des unteren Teils der Stiege, die zur Gästeterrasse seines Gasthauses führt, unterlassen hat, hat er gegen seine ihm den Gästen gegenüber obliegenden Schutzpflichten verstoßen. Dies gilt umso mehr, wenn sich in diesem Bereich die festgestellten Unregelmäßigkeiten der Stiegenoberfläche befinden. Auch wenn es sich bei der gegenständlichen Stiege um eine Außenstiege im ländlichen Bereich handelt, kann daraus eine Verminderung dieser Sorgfaltspflichten nicht abgeleitet werden.OGH 3 Ob 18/00v, 20.09.2000
- Hier: Gastwirtevertrag ohne Beherbergung.OGH 3 Ob 18/00v, 20.09.2000
- Vor allem soweit es um Gefahrenquellen geht, die mit der Beschaffenheit der Unterkunft (oder auch des Gastlokales) im Zusammenhang stehen und nicht ohnedies für jedermann leicht erkennbar sind. Der Gastwirt hat demnach dafür Sorge zu tragen, dass der Gast infolge solcher Gefahrenquellen, die mit der Unterkunft, deren Beschaffenheit bzw der Art des Gebrauchs in Zusammenhang stehen, keinen Schaden leide. Insbesondere hat er den Gast vor Gefahrenquellen, soweit ihm das zumutbar ist, zu schützen und soweit ihm das nicht zugemutet werden kann, davor eigens zu warnen. Für die infolge Vernachlässigung dieser Pflichten an der Person oder am Eigentum des Gastes (oder der geschützten Dritten) verursachten Schäden hat der Gastwirt einzustehen.OGH 10 Ob 529/94, 23.01.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020753 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 13.
- OGH 17 Ob 23/25v, 25.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 221/18w, 27.06.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 120/18b, 17.07.2018, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 97/16w, 24.05.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1096 · Wechselseitige Rechte
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Sicherheitspflichten des Gastwirts gegenüber Gästen
Schadenersatz · Streupflicht des Gastwirts vor dem Eingang
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Schadenersatz · Sicherheit in Gaststätten
Schadenersatz · Verkehrssicherungspflicht des Gastwirts